Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung bedürfen der vorherigenGenehmigung Ihrer
Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung nicht befreit sein, beträgt der zu zahlende Eigenanteil mindestens 5,- €, höchstens jedoch 10,- € pro Fahrt.
Bei Krankenfahrten zur Chemo-/ Strahlentherapie oder zur Dialyseist dieser Anteil für die erste und für die letzte
Fahrt zu leisten. Allerdings gibt es Krankenkassen, wo dieser Anteil auch bei Serienfahrten für jede Fahrt zu zahlen ist. Fragen Sie Ihre Krankenkasse.
Nicht genehmigte, ambulante Fahrten müssen wir leider
in Rechnung stellen. Auch sollten Sie Ihre Krankenkasse nach einer Kostenbefreiung fragen.
Diese Kostenbefreiung ist möglich, wenn bei chronischer Krankheit die Aufwendungen für Ihre Krankheit mehr als 1 % vom Bruttojahreseinkommen beträgt. Bei nicht chronischer
Krankheit tritt diese Befreiung mit 2 % vom Bruttojahreseinkommen in Kraft.
Fahrten zur stationären Behandlung bedürfen nicht der Genehmigung durch die Krankenkasse. Das Gleiche gilt für
Entlassungsfahrten aus stationärer Behandlung. Doch hier gilt auch die Zuzahlungsregelung wie bei ambulanten Fahrten.
Sollten Sie sich stationär im Krankenhaus befinden und müssen verlegt werden (Reha oder Spezialklinik), brauchen
Sie keine Genehmigung und auch keine Zuzahlung zu leisten.
Generell gilt jedoch, dass Sie vor Fahrtantritt im Besitz einer Verordnung zur Krankenbeförderung sein müssen. Diese stellt Ihr Arzt oder das zuständige Krankenhaus
aus.
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